Stellungnahme zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag (14.01.25) entschieden, dass die Bundesländer die Polizeikosten bei Hochrisikospielen ab sofort den Vereinen im Profifußball in Rechnung stellen dürfen. Hertha BSC nimmt diese Entscheidung zu den Sondergebühren für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen mit einiger Enttäuschung zur Kenntnis.
Thomas E. Herrich, Sprecher der Geschäftsführung von Hertha BSC, erklärt: „Welche konkreten Ableitungen sich daraus ergeben, bleibt bis zur Veröffentlichung der Urteilsbegründung abzuwarten. Klar ist: Polizei- und Ordnungsrecht ist weiterhin Ländersache. Dementsprechend werden wir mit dem Land Berlin die weitere Handhabe dieser Thematik nochmals erörtern, sind aber schon jetzt überzeugt, dass das Land Berlin mit all seinen zahlreichen Großveranstaltungen keinerlei Interesse daran haben wird, die Veranstalter mit einem solchen Gebührentatbestand über die bereits zahlreichen Herausforderungen bei der Durchführung entsprechender Veranstaltungen zusätzlich zu belasten.“