#HerthaMuseum: Die Geburtsstunde einer einseitigen Rivalität
#HerthaMuseum: Die Geburtsstunde einer einseitigen Rivalität
Warum sind die Fans von Hertha BSC nicht so gut auf den FC Schalke 04 zu sprechen? Die 19. Ausgabe #HerthaMuseum beleuchtet diese Frage und versucht, sie zu beantworten.
Berlin – Seit mehr als 47 Jahren herrscht eine – meist einseitig von den Fans der Hauptstädter – Ablehnung gegenüber Schalke 04. Doch woher rührt diese kultivierte Abneigung und warum vermeiden es die Fans der Berliner den Rivalen aus dem Ruhrgebiet beim vollen Namen zu nennen? Die Antwort liegt inzwischen fast fünf Jahrzehnte zurück. In der Saison 1971/72, als der DFB-Pokal erstmalig in einem Hin- und Rückspiel ausgetragen wird, kommt es in der ersten Runde zum Aufeinandertreffen beider Vereine. Mitte Dezember empfangen die Herthaner die 'Knappen' im Olympiastadion - nach der 1:3-Niederlage im Hinspiel ist die Ausgangssituation keine einfache.
Der Fall Zoltán Varga
Das Aufeinandertreffen hat jedoch eine Vorgeschichte: In der Saison 1970/71 sind zahlreiche Spieler beider Mannschaften an Spielmanipulationen beteiligt. Zoltán Varga und László Gergely auf Seiten der Berliner werden im November 1971 mit einer Vorsperre belegt, auch weil sie auf Anraten ihres ehemaligen Rechtsanwaltes nicht vor dem DFB-Kontrollausschuss erschienen sind. Der neue Rechtsbeistand Horst Sandner legt für beide Akteure Widerspruch ein. Nach weiteren sportgerichtlichen Auseinandersetzungen hebt der DFB die Vorsperre von Gergely auf, die von Varga nicht. Doch Rechtsanwalt Sandner kämpft weiter um die Spielerlaubnis. Er beruft sich auf eine Lücke in Paragraph 4 des Lizenzspielerstatuts und erwirkt am Spieltag beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die folgende Entscheidung beinhaltet: "Der Antragsgegner (DFB) hat bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Geldstrafe in unbegrenzter Höhe zu unterlassen, den Antragsteller (Varga) in Ausübung seiner Lizenz zur Fußballspieler-Betätigung bei dem Bundesligaverein Hertha BSC durch Vollzug einer angeordneten, vorläufigen Sperre, d.h. solange der Antragsgegner gegen den Antragsteller weder eine Spielsperre noch einen Lizenzentzug ausgesprochen hat, zu hindern oder zu beeinträchtigen."
Rechtsanwalt Sandner setzt zur persönlichen Zustellung der einstweiligen Verfügung an den DFB sogar kurzerhand seine Bürovorsteherin ins Flugzeug nach Frankfurt am Main. Ermutigt durch Sandner und sein Wirken sprechen sich derweil in Berlin der Vorstand von Hertha BSC und Trainer Helmut 'Fiffi' Kronsbein für einen Einsatz von Varga im abendlichen Pokalspiel aus.
Die Blau-Weißen gehen als Tabellenneunter ins Kräftemessen mit den Gelsenkirchenern, die wenige Tage vor dem Rückspiel die Hinrunde als Herbstmeister abgeschlossen haben. 7.979 zahlende Zuschauer im Olympiastadion sehen an diesem Abend eine Berliner Mannschaft, die gegen das Team der Stunde dominiert – folgerichtig auch die Führung durch Arno Steffenhagen (30.). Trotz zahlreicher Torchancen dauert es bis knapp eine Viertelstunde vor Spielende, ehe Erich 'Ete' Beer mit einem Flachschuss auf 2:0 erhöht. Als Beer nur Minuten später mit seinem zweiten Treffer des Abends das 3:0 besorgt, ist der Jubel riesengroß. Hertha BSC schaltet wie schon im Vorjahr Schalke 04 aus und zieht in die nächste Runde ein. Verdientermaßen, denn auch Gäste-Trainer Ivica Horvat konstatiert, dass die Niederlage weitaus höher hätte ausfallen können.
Einspruch, Entscheidung & Folgen
Im Gegensatz zur sportlichen Leitung akzeptieren die Vereinsverantwortlichen der Gelsenkirchener das Ausscheiden jedoch nicht und legen beim DFB Einspruch ein – wegen des Einsatzes des ihrer Ansicht nach nicht spielberechtigten Zoltán Varga. Der Verband, der durch die Anrufung eines ordentlichen Gerichts die eigene Sportgerichtsbarkeit als einzig maßgebende Instanz unterlaufen sieht, legt seinerseits Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung des Berliner Landgerichts ein. Allerdings weist die 5. Zivilkammer des Landgerichtes am Tegeler Weg diesen im Januar 1972 ab. Trotzdem entspricht das DFB-Sportgericht zehn Tage später dem Einspruch der Gelsenkirchener und wertet die Partie mit einer 0:2-Niederlage aus Sicht des Hauptstadtclubs. Zudem muss der Verein die Kosten des Verfahrens tragen. Der Berufung der Berliner gibt das DFB-Bundesgericht im Februar nicht statt.
Ein fader Beigeschmack: Nach dem Sieg am ‚grünen Tisch‘ gegen Hertha BSC erreichen die Königsblauen, die die gesamte Spielzeit mit allen mutmaßlich in Spielmanipulationen verwickelten Spielern (darunter Klaus Fichtel, Klaus Fischer, Reinhard Libuda und Rolf Rüssmann) bestreiten, das Endspiel. Dort gewinnen sie den Pokal als Bundesliga-Vizemeister gegen den 1. FC Kaiserslautern.
Über viele Jahre bestreiten Gelsenkirchener Spieler eine Beteiligung an den Spielmanipulationen und beteuern ihre Unschuld sogar unter Eid. Aufgrund der hohen Beweislast werden acht Spieler wegen Meineids angeklagt, was dem Verein die Bezeichnung 'FC Meineid' in der Presse und in der Öffentlichkeit einbringt. Die Prozesse vor dem Essener Landgericht dauern mehrere Jahre, ehe im Dezember 1975 hohe Geldstrafen ausgesprochen werden. Es dauert weitere zwei Jahre, bevor Klaus Fichtel als letzter Spieler vom DFB zu einer Geldbuße verurteilt und mit einer verhältnismäßig geringeren Spielsperre von 20 Tagen belegt wird.
Nur noch Gelsenkirchen
Schon nach der Bundesliga-Saison 1964/1965 haben die Königsblauen indirekt von einer Entscheidung des DFB profitiert. Damals ist Hertha BSC zwangsabgestiegen, weil der Verein seinen Spielern überhöhte Handgelder gezahlt hat. Eine Methode, die aber auch andere Clubs genutzt haben. Durch den Zwangsabstieg sind die sportlich abgestiegenen 'Knappen' in der Liga geblieben. Auch wenn diese beiden Ereignisse schon Jahrzehnte zurückliegen, ist in diesen begründet, warum Hertha-Fans statt Schalke 04 lieber Gelsenkirchen sagen.
(fs,fw/unbekannt)